GRUNDPFLEGE
Wir bieten Ihnen mit unseren qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und sorgfältig:
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Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden, sind verpflichtet, eine halbjährliche Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Bei besonderen Anforderungen, wie chronischen oder postoperativen Wunden verfügen wir über Spezialisten mit einer Zusatzausbildung zum Wundexperten ICW (Initiative-Chronische-Wunden).

Mit Sicherheit gut betreut – rund um die Uhr
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